Mietverwaltung
Viele Mietshäuser und Eigentumswohnungen werden von den Immobilieneigentümern nicht selber bewohnt, sondern dienen als reine Kapitalanlage. Der Eigentümer selbst wohnt weit entfernt und ist daher an problemlosen Mietverhältnissen und an einer an optimalen Rendite interessiert.
Im Übrigen soll die Verwaltung des Objekts mit möglichst wenig Zeitaufwand für den Eigentümer reibungslos funktionieren.
Maßgeblich für die Aufgaben des Mietverwalters ist der individuelle Verwaltervertrag, z.B. können nachstehende Tätigkeiten übernommen werden:
Finanzielle Betreuung des Mietobjekts
- Vereinnahmung und Überwachung der Miet- und sonstigen Zahlungen der Mieter sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren
- Zahlung aller das Verwaltungsobjekt betreffenden Kosten
- Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben für das Mietobjekt
- Eingangskontrolle sämtlicher Zahlungen
- Geltendmachung vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sie vertraglich vereinbart sind und gesetzlich zulässiger Betriebskostenumlagen
- Entgegennahme sonstiger Zahlungen, z.B. Versicherungsleistungen, Mietkaution etc.
- Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen für das Mietobjekt – soweit vom Eigentümer vertraglich übertragen – sowie ggf. Abwehr unberechtigter Forderungen
- Rechtzeitige Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung (also spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums)
- Vermietung und Abwicklung von Mietverhältnissen (etwa Mietersuche, Prüfung der Bonität der Mieter, Mietvertragserstellung, ggf. Mietvertragsabschluss, Kautionsabwicklung, Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels, Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen, ggf. Kündigung des Mieters, ggf. Entgegennahme von Mieterkündigungen)
- Ausfertigung von Mietverträgen
- Wohnungsabnahmen und -übergaben bei Mieterwechsel mit Erstellung eines Abnahme- bzw. Übergabeprotokolls
- Besichtigungsfahrten bei Neuvermietung
- Korrespondenz mit Vertragspartnern (Versicherungen, Stadtwerke etc.)
Bauliche und technische Betreuung des Mietobjekts
- Betreuung und Überwachung von Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen und größeren Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Wohnungsabnahmen und Wohnungsübernahmen nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand
- Entgegennahme von Mängelanzeigen der Mieter
- Begehungen des Mietobjekts zur Mängelfeststellung
- Betreuung, Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Wahrung von Verkehrssicherungspflichten (etwa Vergabe des Winterdienstes)
Im weitesten Sinne rechtliche Betreuung des Mietobjekts
- Vertretung in Rechtsangelegenheiten, soweit vom Eigentümer vertraglich übertragen
- Mietzahlungs- und Räumungsklagen
- Nebenkostenklagen
- Wahrnehmung von Gerichtsterminen
- Beschaffung von Grundstücksunterlagen bei Behörden etc.
Wir haben uns auf die Verwaltung von Miethäusern ab 10 Einheiten spezialisiert und nehmen dem Eigentümer all die lästigen Aufgaben ab, die er selbst, z.B. wegen großer räumlicher Distanz, nur schwer oder gar nicht erledigen könnte.
Was wir darüber hinaus zu dem Thema „Vermietung“ tun können, finden Sie hier