Sondereigentumsverwaltung

Die Verwaltung des Sondereigentums übernehmen wir ausschließlich, wenn wir auch die WEG-Verwaltung dieses Objektes innehaben, das heißt, für Eigentümer, die wir auch im Bereich der WEG-Verwaltung betreuen, übernehmen wir gerne die Sondereigentumsverwaltung der Eigentumswohnung.

Ursächlich dafür ist folgender Grund:

Wenn wir die WEG-Verwaltung innehaben, kennen wir das Objekt, die Haustechnik, die Bewohnerstruktur, die Besonderheiten des Hauses und können die Sondereigentumsverwaltung optimal mit den Gegebenheiten der WEG-Verwaltung abstimmen und optimieren.

Insofern denken wir langfristig: Die Zufriedenheit aller Mieter und Eigentümer, zusammenfassend der Hausfrieden, also letztendlich ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal einer Immobilie, ist unser oberstes Ziel auch bei der Sondereigentumsverwaltung.

Der Gegenstand der Sondereigentumsverwaltung ergibt sich aus dem zugehörigen, individuellen Verwaltervertrag. Dem Sondereigentumsverwalter werden in der Regel folgende Aufgaben übertragen:

Finanzielle Betreuung des Sondereigentums

  • Vereinnahmung und Überwachung der Miet- und sonstigen Zahlungen des Mieters sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren für den einzelnen Wohnungseigentümer
  • Eingangskontrolle sämtlicher Zahlungen
  • Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen für das Mietobjekt – soweit vom Eigentümer vertraglich übertragen – sowie ggf. Abwehr unberechtigter Forderungen für den einzelnen Wohnungseigentümer
  • Zahlung aller das Verwaltungsobjekt betreffenden Kosten
  • Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben für das einzelne Mietobjekt
  • Rechtzeitige Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung für den einzelnen Wohnungseigentümer
  • Vermietung und Abwicklung von Mietverhältnissen (etwa Mietersuche, Prüfung der Bonität der Mieter, Mietvertragserstellung, ggf. Mietvertragsabschluss, Kautionsabwicklung, Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels, Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen, ggf. Kündigung des Mieters, ggf. Entgegennahme von Mieterkündigungen)
  • Ausfertigung von Mietverträgen
  • Wohnungsabnahmen und -übergaben bei Mieterwechsel mit Erstellung eines Abnahme- bzw. Übergabeprotokolls
  • Besichtigungsfahrten bei Neuvermietung
  • Korrespondenz mit Vertragspartnern (Versicherungen, Stadtwerke etc.)

Bauliche und technische Betreuung des Sondereigentums

  • Wohnungsabnahmen und Wohnungsübernahmen nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand
  • Entgegennahme von Mängelanzeigen der Mieter
  • Begehungen des Mietobjekts zur Mängelfeststellung
  • Betreuung, Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten

Im weitesten Sinne rechtliche Betreuung des Mietobjekts

  • Vertretung in Rechtsangelegenheiten, soweit vom jeweiligen Eigentümer vertraglich übertragen
  • Mietzahlungs- und Räumungsklagen
  • Nebenkostenklagen
  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen
  • Beschaffung von Grundstücksunterlagen bei Behörden etc.

 

Als Hausverwaltung, die ausschließlich auf dem ostwestfälischen Markt aktiv ist, sind wir mit den regionalen Besonderheiten (z.B. Energiedienstleister für Heiz- und Betriebskosten­abrechnungen oder Reparaturunternehmen wie Sanitär- und Elektro-Installationsbetriebe etc.) bestens vertraut, wir arbeiten ausschließlich mit alteingesessenen, regionalen Handwerksbetrieben zusammen.

Wie auch bei der Mietverwaltung und der WEG-Verwaltung verzichten wir auch bei der Sondereigentumsverwaltung ganz bewusst auf lange Vertragslaufzeiten. Unser Anspruch mit Taten und Leistungen zu überzeugen, bleibt auch bei der Verwaltung einzelner Wohnungen bestehen.

Mehr Informationen zur Mietverwaltung finden Sie hier