Verwaltung

Häufig werden wir von Kunden nach den Unterschieden zwischen WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung und Mietverwaltung gefragt.

Folgend stellen wir die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale dar:

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) handelt es sich, wie der Name schon sagt, um eine Gemeinschaft mehrerer Eigentümer, denen innerhalb einer gemeinsamen Immobilie, z.B. einem Mehrfamilienhaus, eine oder mehrere Einheiten (z.B. Wohnungen, Gewerbeflächen etc.) gehören.

Damit gliedert sich diese Immobilie in gemeinschaftliches Eigentum (z.B. Flure, Dach etc.) und Sondereigentum (z.B. Wohnungen, Gewerbeflächen etc.).

Bei der WEG-Verwaltung wird ausschließlich das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft sowie alle damit in Zusammenhang stehenden finanziellen, baulichen, technischen und im weitesten Sinne rechtliche Fragen betreut. Die WEG-Verwaltung nimmt die Interessen der Gesamtheit aller Eigentümer, also der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft, wahr, Die damit zusammenhängenden Tätigkeiten sind sehr umfangreich und setzen daher entsprechende Kenntnisse des Verwalters, insbesondere auch juristischer Art, voraus.

Unter Sondereigentumsverwaltung versteht man die Verwaltung der einzelnen Einheiten (z.B. Wohnungen, Gewerbeflächen etc.) innerhalb einer WEG, also einer gemeinschaftlichen Immobilie.

Die Sondereigentumsverwaltung ist nur gegenüber dem einzelnen Eigentümer verpflichtet, dessen Eigentum sie verwaltet. Dabei kann der Sondereigentumsverwalter auch mehrere Einheiten derselben oder unterschiedlicher Eigentümer betreuen. Der WEG-Verwalter kann zwar, muss aber nicht zugleich auch der Sondereigentumsverwalter sein. Der Sondereigentumsverwalter ist mit der Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen beauftragt. Diese erstreckt sich aber nur auf das Sondereigentum (Eigentumswohnungen). Sondereigentümer sind meistens Einzelpersonen oder mehrere Personen (etwa Eheleute oder Erbengemeinschaften).

Bei der Mietverwaltung ist es unerheblich, ob Sie ein ganzes Haus, eine oder mehrere Wohnungen oder Gewerbeflächen verwalten lassen möchten.

Sie haben nicht die Zeit oder die Möglichkeit, sich selbst um Ihr Mietobjekt zu kümmern, z.B., weil Sie weit entfernt wohnen? Kein Problem:  Der Mietverwalter ist in der Regel mit der Vermietung, Durchführung (insbesondere Erstellung der Betriebskostenabrechnungen) und Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer des Objektes tätig. Eigentümer können eine einzelne natürliche Person, mehrere Personen (etwa Ehegatten, BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft) oder auch eine juristische Person (etwa GmbH) sein.

Die Bitter & Co. Immobilienmanagement bietet folgende Dienstleistungen an:

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