Wie schon gesagt, setzt sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus den Eigentümern mehreren Einheiten (z.B. Wohnungen, Gewerbeflächen etc.) zusammen.
Hier leben häufig die Eigentümer selbst in ihrer Eigentumswohnung. Damit ist die Interessenlage der Eigentümer eine andere als z.B. bei der Mietverwaltung. Im Focus dieser Eigentümer steht nicht eine möglichst hohe Rendite, sondern eine beständige Werterhaltung und Wertverbesserung ihres Eigentums.
Damit einhergehend sind die an den Verwalter gestellten Ansprüche der Eigentümer weitaus höher als bei der Mietverwaltung. Dabei unterliegt der Verwalter den strengen Weisungen der Eigentümer. Maßstab für die Zufriedenheit der Eigentümer mit der WEG-Verwaltung ist hier das tatsächliche Ergebnis.
Die Aufgaben des WEG-Verwalters ergeben sich aus §§ 27, 28 WEG (Wohnungseigentumsgesetz), der Teilungserklärung und dem individuellen Verwaltervertrag. Dazu gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
Finanzielle Betreuung des Gemeinschaftseigentums
- Führung der Bankkonten der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Vereinnahmung und Überwachung der Hausgeld- und sonstigen Zahlungen der Wohnungseigentümer sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren
- Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie ggf. Abwehr unberechtigter Forderungen
- Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Rechtzeitige Erstellung der jeweiligen Jahresabrechnung unter besonderer Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage
- Aufstellung des Wirtschaftsplans für das kommende Wirtschaftsjahr
- Vorschläge zur Kosteneinsparung, etwa durch eingeholte Angebote anderer Versicherer und Dienstleister oder von unterschiedlichen Handwerkern angeforderte Kostenvoranschläge bei erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
Bauliche und technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums
- Regelmäßige Begehungen des Gemeinschaftseigentums zur Beurteilung des baulichen und/oder technischen Zustands (etwa Fassade, Bedachung, Treppenhäuser, Flure, Kellergänge, Waschküche und Trockenräume, etwaige Gemeinschaftsräume, Heizung und Heizungsraum, SAT-Anlage, ggf. Aufzug, Zuwege zum Objekt, Gartenanlagen, Stellplätze für Mülltonnen usw.)
- Feststellung und Unterrichtung der Wohnungseigentümer von erforderlichen Reparaturleistungen, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten
- Betreuung, Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Wahrung von Verkehrssicherungspflichten (etwa Vergabe des Winterdienstes)
Im weitesten Sinne rechtliche Betreuung des Gemeinschaftseigentums
- Einberufung zu den Wohnungseigentümerversammlungen einschließlich der Erstellung der erforderlichen Beschlussvorlagen
- Leitung der Wohnungseigentümerversammlung
- Erstellung bzw. Veranlassung einer Niederschrift über die jeweilige Versammlung
- Führen der Beschlusssammlung
- Gestaltung und Kontrolle von Verträgen für die Wohnungseigentümergemeinschaft, etwa mit dem Hausmeister oder den Reinigungskräften für die Treppenhäuser
- Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu Fragen des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe des WEG
- Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft, sofern der Verwalter dazu von den Wohnungseigentümern ermächtigt ist
Wir sind Spezialisten für Wohnungseigentümergemeinschaften ab 10 Einheiten.
Als schlanke Verwaltung bieten wir Eigentümern einen festen Ansprechpartner und den direkten Kontakt zu den Geschäftsführern unseres Unternehmens.
Wir möchten mit Leistung überzeugen, daher binden wir unsere Auftraggeber nicht langfristig an uns, sondern bieten auf Wunsch 1-Jahresverträge mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Jahresende an.
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